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Betriebliche Altersvorsorge - Unterstützungskasse

Betriebliche Altersvorsorge | Direktversicherung | Pensionsfonds | Unterstützungskasse | Pensionskasse
Pensionszusage | Arbeitszeitkonten | Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung (GGF)
Betriebliche Altersvorsorge aus Vermögenswirksamen Leistungen

Durchführungsweg Unterstützungskasse:


Die Unterstützungskasse bietet Unternehmen viel Spielraum bei der Gestaltung der Leistungspläne. Mit fast unbegrenztem Dotierungsrahmen können auch größere Versorgungslücken steuergünstig geschlossen werden - und das ohne Verwaltungsaufwand der Unterstützungskasse für den Arbeitgeber.

Aufbau und Finanzierung

Die Unterstützungskasse ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die im Auftrag eines Arbeitgebers betriebliche Altersversorgung gewährt. Die Finanzierung kann sowohl im Wege des Entgeltverzichts als auch durch Aufwendungen des Arbeitgebers erfolgen. Im Gegenzug erhält der Mitarbeiter von der Unterstützungskasse eine Zusage auf betriebliche Versorgung, die durch eine kongruente Lebensversicherung rückgedeckt ist.

Der besondere Vorteil: Der jährliche, steuerfreie Dotierungsrahmen ist nahezu unbegrenzt, so lassen sich auch größere Versorgungslücken steuerbegünstigt ausgleichen.

Sicherung und Abwicklung

Scheidet ein Mitarbeiter vorzeitig aus dem Unternehmen aus, bleiben gesetzlich unverfallbare Versorgungsanwartschaften erhalten. Für den Fall der Insolvenz besteht eine Sicherungspflicht des Arbeitgebers über den Pensionssicherungsverein. Der kostengünstige Beitritt des Arbeitgebers ermöglicht eine vollständige Auslagerung und professionelle Verwaltung des Betriebsrentensystems.

Dennis Missfeldt
Diplom-Volksiwrt, Bankkaufmann & Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
Letztes Update: 24.02.2012 - © Copyright 2012