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| 24.02.2012 |
| comdirect: Flossbach von Storch Multiple Opportunities nun auch als Sparplan |
| Für meine Kunden wie gewohnt ohne Depotgebühren und Ausgabeaufschlag |
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| 16.12.2011 |
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| 14.11.2011 |
| Containermarkt weiterhin stabil |
| Aktuelle Angebote von Solvium Capital und Buss Capital |
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Betriebliche Altersvorsorge - Pensionskasse |
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Betriebliche Altersvorsorge | Direktversicherung | Pensionsfonds | Unterstützungskasse | Pensionskasse Pensionszusage | Arbeitszeitkonten | Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung (GGF) Betriebliche Altersvorsorge aus Vermögenswirksamen Leistungen
Durchführungsweg Pensionskasse: Die Pensionskasse ist eine effektive und kostengünstige Form der betrieblichen Altersversorgung. Als eigenständige Versorgungseinrichtung bietet sie Unternehmen und Mitarbeitern die Möglichkeit mit großer Flexibilität eine steuerbegünstigte Zusatzversorgung aufzubauen.
Eine Pensionskasse ist ein kleines, selbständiges Lebensversicherungsunternehmen, das im Auftrag eines Arbeitgebers betriebliche Altersversorgung durchführt. Die Finanzierung der betrieblichen Versorgungsleistungen innerhalb einer Pensionskasse ist sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch Beiträge des Arbeitnehmers möglich.
Bis zu 4 Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West können jährlich zu Gunsten einer Pensionskasse aufgewendet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser Beitrag sogar um weitere 1.800 EUR jährlich erhöht werden. Erst die fälligen Versorgungsleistungen sind nachgelagert steuerpflichtig.
Anwartschaft und Leistungen Für die langfristige Sicherstellung der Versorgungsleistungen setzt die Pensionskasse auf eine breit gemischte und rentable Kapitalanlage mit garantierter Verzinsung. Der Arbeitgeber führt die Versorgungsbeiträge an die Pensionskasse ab. Der Mitarbeiter erhält einen direkten Anspruch gegenüber der Pensionskasse, von der er die Leistungen im Versorgungsfall auch unmittelbar bezieht.
Auch im Falle des vorzeitigen Ausscheidens oder bei Insolvenz des Arbeitgebers bleiben die Versorgungsanwartschaften auf Grund des unwiderruflichen Bezugsrechts zu Gunsten des Arbeitnehmers uneingeschränkt erhalten. Wechselt der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber können unverfallbare Versorgungsanwartschaften im Rahmen der Portabilität auf den Nachfolgearbeitgeber übertragen werden. Auch die Mitnahme des Versicherungsvertrages und Fortsetzung mit privaten Beiträgen ist grundsätzlich möglich.
Ein weiterer Vorteil: Die Versorgungsansprüche im Rahmen einer Pensionskasse sind nicht insolvenzsicherungspflichtig. Auch der Beitritt sowie die gesamte Verwaltung und das Rentenmanagement der lebenslangen Rentenleistungen innerhalb der Pensionskasse bleiben für alle Arbeitgeber kostenfrei.
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