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Betriebliche Altersvorsorge - Direktversicherung

Betriebliche Altersvorsorge | Direktversicherung | Pensionsfonds | Unterstützungskasse | Pensionskasse
Pensionszusage | Arbeitszeitkonten | Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung (GGF)
Betriebliche Altersvorsorge aus Vermögenswirksamen Leistungen

Durchführungsweg Direktversicherung:


Durch die Steuerlast und Sozialabgaben bleibt vielen Arbeitnehmern vom Gehalt oft weniger als die Hälfte übrig. Die Direktversicherung ist ideal, um Jahr für Jahr Teile des Bruttolohns steuerfrei für die Altersversorgung zurückzulegen - und zwar kostenfrei und unbürokratisch.

Abwicklung der Beiträge

Die Direktversicherung wurde im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes zum 1.1.2005 neu geordnet und in das System der sogenannten nachgelagerten Besteuerung integriert. Die Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben seiner Mitarbeiter abschließt. Die steuerfreien Beiträge können der Arbeitgeber oder der Mitarbeiter selbst im Wege der Entgeltumwandlung finanzieren. Bis zu 4 Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West können jährlich zu Gunsten einer Direktversicherung aufgewendet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser Beitrag sogar um weitere 1.800 Euro jährlich erhöht werden.

Anwartschaft und Leistungen

Im Versorgungsfall fließen die Leistungen dem Arbeitnehmer oder seinen versorgungsberechtigten Hinterbliebenen zu. Erst dann sind die fälligen Zahlungen steuerpflichtig. Auch im Fall des vorzeitigen Ausscheidens oder bei Insolvenz des Arbeitgebers bleiben die Versorgungsanwartschaften auf Grund des unwiderruflichen Bezugsrechts zugunsten des Arbeitnehmers uneingeschränkt erhalten. Wechselt der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber können unverfallbare Versorgungsanwartschaften im Rahmen der Portabilität auf den Nachfolgearbeitgeber übertragen werden. Auch die Mitnahme des Versicherungsvertrages und Fortsetzung mit privaten Beiträgen ist grundsätzlich möglich.

Dennis Missfeldt
Diplom-Volksiwrt, Bankkaufmann & Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
Letztes Update: 24.02.2012 - © Copyright 2012