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| 24.02.2012 |
| comdirect: Flossbach von Storch Multiple Opportunities nun auch als Sparplan |
| Für meine Kunden wie gewohnt ohne Depotgebühren und Ausgabeaufschlag |
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| 16.12.2011 |
| Keine Wiedereröffnung des SEB Immoinvest in 2011 ! |
| Soeben kam folgende Mitteilung des Fondsmanagements |
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| 14.11.2011 |
| Containermarkt weiterhin stabil |
| Aktuelle Angebote von Solvium Capital und Buss Capital |
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Betriebliche Altersvorsorge - Arbeitszeitkonten |
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Betriebliche Altersvorsorge | Direktversicherung | Pensionsfonds | Unterstützungskasse | Pensionskasse Pensionszusage | Arbeitszeitkonten | Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung (GGF) Betriebliche Altersvorsorge aus Vermögenswirksamen Leistungen
Durchführungsweg Arbeitszeitkonten: Arbeitszeitkonten können inzwischen bereits als der 6. Durchführungsweg betrachtet werden und gewinnen zunehmend an Bedeutung.
Unregelmäßiges, saisonales oder durch Sondereinflüsse erhöhtes Arbeitsaufkommen führt in vielen Unternehmen zu einem hohen Posten aufgelaufener Überstunden. Oft mangelt es an sinnvollen Modellen, die angesparten Zeitguthabenkonten adäquat abzugelten. Eine Kontenklärung durch entsprechende Freinahme kollidiert im Arbeitsalltag oftmals mit der uneingeschränkten Aufrechterhaltung des täglichen Geschäftsbetriebes. Für den Mitarbeiter hingegen sind ausbezahlte Überstunden steuerlich progressiv belastet.
Mit Arbeitszeitkonten wurde eine rentable Lösung entwickelt, die sowohl die Belange des Arbeitgebers berücksichtigt, als auch den Anforderungen der Mitarbeiter entspricht. Die jährliche Ablösung von Überstundenansprüchen durch betriebliche Versorgungsbausteine stellt eine vorteilhafte Verbindung von betrieblicher Arbeitszeit und steuerbegünstigter Altersvorsorge her. Im Rahmen einer flexiblen Umwandlungsoption können jährlich bis zu 4% der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West gem. § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei zu Gunsten einer betrieblichen Zusatzversorgung genutzt werden. Erst die fälligen Versorgungsleistungen werden nachgelagert steuerpflichtig.
Vorteile aus Sicht des Arbeitgebers |
- Attraktive Vergütungsform, welche die Bereitschaft zur Mehrarbeit fördert
- Flexibilisierung der Arbeits- und Produktionszeiten
- Auslagerung der Verwaltung ohne zusätzliche Gebühren
- Keine zusätzlichen Insolvenzsicherungskosten
- Keine bilanziellen Belastungen
- Keine Finanzierungs- und Haftungsrisiken
- Keine Aufzeichnungspflichten nach SGB für Kurzzeitkonten
Vorteile aus Sicht des Arbeitnehmers
- Attraktive Steuervorteile an Stelle hoher Steuerbelastungen auf Überstundenvergütung
- Problemorientierte Regelung zum Überstundenausgleich
- Verbesserung der Versorgungsleistungen oder Finanzierung des Vorruhestands (ab Alter 60)
- Flexible Beitragszahlung
- Insolvenzschutz für bestehende Versorgungsansprüche
- Aufrechterhaltung der Anwartschaft bei Arbeitgeberwechsel
- Keine Anrechnung auf Arbeitslosengeld II
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